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Barrierefreies Wohnen
Barrierefreies Wohnen wird in der Praxis oftmals mit behindertengerechtem Wohnen
gleichgestellt, obwohl dies nicht ganz richtig ist. Barrierefreiheit bedeutet nämlich, dass alle
Räume für alle Menschen gut zugänglich sind und die Benutzbarkeit aller Gegenstände
gewährleistet ist. So ist bei einem barrierefreien wohnen Kindern, älteren und gebrechlichen
Personen sowie Behinderten die Nutzung von Dusche, Badewanne, WC und Küchengeräten
sowie sämtlicher Einrichtungsgegenstände genau so möglich wie einem ganz "normalen"
Erwachsenen. Auch der Zugang in die Wohnung oder in das Haus soll ohne Hindernis
möglich sein. Aufgrund dieser Definition wird vom Begriff „behindertengerechtes Wohnen"
immer mehr Abstand genommen und vom Begriff des „barrierefreien Wohnens" ersetzt.
Besonders für ältere und gebrechliche sowie behinderte Personen ist es wichtig, dass sie einen
barrierefreien Wohnraum zur Verfügung haben. Allerdings gelten die Anforderungen an
barrierefreies Wohnen prinzipiell für alle Menschen. Mit der DIN 18025 Teil 1 und 2
"Barrierefreies Wohnen" von 1992 wurde der Forderung nach immer mehr barrierefreiem
Wohnraum nachgekommen. In besonderem Maße zeigt sich die Barrierefreiheit bei den
Verkehrswegen innerhalb des Wohnraums oder der Weg in den Wohnraum sowie die
Funktionsbereiche wie Küche und sanitäre Einrichtungen. In ihrer Funktionsweise dürfen
diese Wege für niemanden ein Hindernis darstellen. Auch der Weg in die Wohnung oder in
das Haus sollte keine oder nur der DIN entsprechenden Stufen aufweisen, sodass der Zugang
zum Wohnraum niemals beschwerlichen oder gar zu einem unüberwindlichen Hindernis
werden. Gleiches hat auch für die Wege innerhalb der Wohnung oder des Hauses Gültigkeit.
Daher sind ausreichend breite Türen und Flure für barrierefreies Wohnen unabdingbar,
Gehilfen und Rollstühle dürfen kein Problem zum Fortbewegen innerhalb der Wohnung
darstellen.